29.10.2011

Haram im Quran

Etwas als Haram und Helal zu signieren das ist die Aufgabe des Quran´s nicht der Hadithen.

"5_116. Und sprecht nicht mit lügnerischer Zunge: "Das ist erlaubt (Helal), aber das ist verboten (Haram)" um über Allah Lügen zu ersinnen. Denjenigen, die gegen Allah Lügen ersinnen, ergeht es bestimmt nicht wohl."

"6_119. Warum solltet ihr nicht von dem essen, worüber Allahs Name gesprochen wurde, wo Er euch schon erklärte, was Er euch verboten hat, sofern ihr nicht gezwungen werdet? Aber siehe, viele führen euch mit ihren Begierden und in ihrer Unwissenheit irre. Siehe, dein Herr kennt sehr wohl die Fehlbaren."

"2_173. Verboten hat er euch nur Krepiertes und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allah angerufen wurde. Wer aber dazu gezwungen ist, ohne Verlangen danach und ohne (das Maß) zu übertreten, auf dem sei keine Sünde; siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig."

"2_275. Die, welche Zins verzehren, sollen nicht anders dastehen als einer, den der Satan erfasst und niedergeschlagen hat. Dies, weil sie sagen: "Kauf ist das gleiche wie Zinsnehmen." Allah hat den Kauf erlaubt, aber Zinsnehmen verboten. Wer eine Ermahnung (wie diese) von seinem Herrn erhält und dann (mit Zinsnehmen) aufhört, der darf das Erhaltene behalten. Seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut –die sind die Bewohner des Feuers und werden ewig darin verweilen."

"4_23. Verboten sind euch: euere Mütter, euere Töchter, euere Schwestern, euere Vaterschwestern und Mutterschwestern; euere Brudertöchter und Schwestertöchter; euere Nährmütter und Milchschwestern; die Mütter euerer Frauen und euere Stieftöchter, die unter euerem Schutze sind und von Frauen von euch stammen, mit denen ihr (ehelichen)Verkehr hattet -habt ihr ihnen jedoch noch nicht beigewohnt, so ist es keine Sünde; ferner die Ehefrauen euerer eigenen Söhne. Und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, abgesehen von dem bereits Geschehenen. Siehe Allah ist verzeihend und barmherzig."

"4_24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Außer diesen (genannten) Frauen sind euch alle erlaubt, vorausgesetzt, dass ihr sie - mit euerem Vermögen - zur Ehe begehrt, und nicht zur Unzucht. Und gebt denen, an denen (als Ehefrauen) ihr euch erfreuen wollt, ihr Brautgeld. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung. Doch es ist keine Sünde, wenn ihr nach Festsetzung des Brautgelds miteinander eine andere Übereinkunft trefft. Siehe, Allah ist wissend und weise."

"5_3. Verboten ist euch Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allah (beim Schlachten) angerufen wurde; das Erwürgte, das Erschlagene, das durch Sturz oder Hörnerstoß Umgekommene, das von reißenden Tieren Angefressene, außer dem, was ihr geschlachtet habt, (bevor es starb), und das auf Opfersteinen Geschlachtete; und Weissagung durch Pfeillose. Dies alles ist Frevel. Die Ungläubigen verzweifeln heute an euerer Religion. Darum fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich eueren Glauben für euch vollendet und habe Meine Gnade an euch erfüllt, und es ist Mein Wille, dass der Islam euer Glaube ist. Wenn einer aber - ohne Hinneigung zur Sünde – durch Hunger bedrängt wird, dann ist Allah verzeihend und barmherzig."

"6_151. Sprich: "Kommt her, ich will bekanntgeben, was euer Herr euch(wirklich) verbot: Ihr sollt Ihm nichts an die Seite stellen. Und den Eltern sollt ihr Gutes tun. Und ihr sollt euere Kinder nicht aus Armut töten: Wir werden euch und sie versorgen; und nähert euch nicht Abscheulichkeiten, weder öffentlichen noch heimlichen. Und tötet kein Leben, das Allah verwehrt hat, es sei denn aus rechtfertigendem Grund. Das hat Er euch geboten; vielleicht begreift ihr es."

"6_140. Den Schaden haben diejenigen, welche in ihrer törichten Unwissenheit ihre Kinder mordeten, und welche verboten hatten, was Allah ihnen bescherte, indem sie gegen Ihn (falsche Regeln) erdichteten. Sie wären weit abgeirrt und keineswegs rechtgeleitet."

"6_150. Sprich: "Bringt doch euere Zeugen, um zu bezeugen, dass Allah dies verboten hat!" Wenn sie so bezeugen, dann lege du kein solches Zeugnis mit ihnen ab und folge nicht den Neigungen jener, welche Unsere Zeichen der Lüge zeihen, die nicht an das Jenseits glauben und ihrem Herrn Seinesgleichen beigesellen."

"9_29. Bekämpft jene der Schriftbesitzer, die nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht dem wahren Glauben folgen, bis sie, sich unterwerfend, die Steuer freiwillig entrichten:"

"10_59. Sprich: "Was haltet ihr wohl von der Versorgung, die Allah euch hinabsandte, und von der ihr das eine verboten und das andere erlaubt habt?" Sprich: "Hat Allah euch dazu ermächtigt oder erdichtet ihr etwas gegenüber Allah?"

16_35. Und die, welche (Allah) Teilhaber geben, sprechen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir außer Ihm nichts angebetet, weder wir noch unsere Väter, und hätten nichts ohne Ihn verboten, " So sprachen auch die, welche vor ihnen lebten. Aber obliegt den Gesandten etwas anderes als öffentliche Predigt?"

"6_115. Verboten hat er euch nur das Verendete, Blut und Schweinefleisch und das, worüber (beim Schlachten) ein anderer als Allah angerufen wurde. Doch wenn jemand gezwungen wird, ohne danach zu verlangen oder in (absichtlicher) Übertretung, dann ist Allah gewiss verzeihend und barmherzig."


"6_116. Und sprecht nicht mit lügnerischer Zunge: "Das ist erlaubt, aber das ist verboten," um über Allah Lügen zu ersinnen. Denjenigen, die gegen Allah Lügen ersinnen, ergeht es bestimmt nicht wohl."

"24_3. Der Unzüchtige soll nur eine Unzüchtige heiraten oder eine Heidin. Und die Unzüchtige soll nur einen Unzüchtigen heiraten oder einen Heiden; den Gläubigen aber ist solches verwehrt."



Hadithen können den inhalt dieser Verse Erklären mehr nicht..
Der Gesandte Allah´s a.v.s. Erlaubte es gar nicht das man Hadithen Aufschreibt, sie wurden viel später zusammengefasst, also die Hadithen können eine Hilfe sein um diese Verse ans Licht zu bringen, und Deutlicher zu Erklären, aber etwas dazu fügen, oder weglassen (Beigesellung/Trinität/Shirk) was der Quran nicht macht, das ist nicht ihre Aufgabe.

''17:81. Und sprich: "Gekommen ist die Wahrheit und vergangen das Falsche. Das Falsche ist fürwahr vergänglich."

Der Richter ist allein der Quran.

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